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   VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16   

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https://dejure.org/2016,72239
VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16 (https://dejure.org/2016,72239)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2016 - 11 K 90.16 (https://dejure.org/2016,72239)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 11 K 90.16 (https://dejure.org/2016,72239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 VwGO, Art 14 Abs 1 GG, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 1 S 2 Nr 5 StVO, § 45 Abs 1b S 1 Nr 5 StVO
    Anordnung von Haltverboten zur Sicherstellung eines Brandschutzes für ein Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Soweit es die Veränderung von Verkehrsstraßen und -strömen zum Inhalt hat, muss es - drittens - den Erfordernissen planerischer Abwägung genügen und insbesondere darlegen, weshalb bestimmte Straßen(züge) entlastet und welche neuen Straßen(züge) in für dortige Anwohner zumutbarer Weise belastet werden sollen und können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - juris, Rdnr. 22).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Es lässt vielmehr in der Regel ein Heranfahrenkönnen durch Personen- und kleinere Versorgungsfahrzeuge genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1993 - BVerwG 8 C 33.91 - juris, Rdnr. 13).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Bei Einhaltung dieser äußersten Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor denjenigen Erschwernissen für den Zugang des Anliegergrundstücks, die sich aus dessen Lage gerade an einer Straße in einem geschäftlichen und verkehrlichen innerstädtischen Ballungsraum ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - juris, Rdnr. 12 f.).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Die Vorschrift eröffnet den Straßenverkehrsbehörden auch die Möglichkeit, zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit oder betroffener Einzelpersonen verkehrseinschränkend vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - juris, Rdnr. 23).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Verfassungsrechtlichen Schutz genießt eine Eigentumsposition im Bereich des Baurechts nur im Rahmen der mit ihr zulässigerweise verbundenen, gesetzlich definierten Befugnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - juris, Rdnr. 26).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Jenseits eines vorhandenen Bestandes schützt Art. 14 Abs. 1 GG nicht ökonomisch sinnvolle und rentable Eigentumsnutzungen oder hierfür bedeutsame unternehmerische Dispositionsbefugnisse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 - juris, Rdnr. 65).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Nicht zum rechtlich geschützten Anliegergebrauch zählen dagegen Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - juris, Rdnr. 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 08. September 1993 - BVerwG 11 C 38.92 - juris, Rdnr. 12).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Der Einzelne kann aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - juris, Rdnr. 10; VGH München, Beschluss vom 20. November 2015 - 11 CE 15.2402 - juris, Rdnr. 15).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Es ist bereits der Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG nicht eröffnet, da die Baufreiheit nur nach Maßgabe des einfachen Rechts gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 C 4.03 - juris, Rdnr. 17).
  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16
    Dies setzte voraus, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - juris, Rdnr. 8).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92

    Straßenverkehrsbehörde; Anordnung; Verkehrsbeschränkung; Verkehrsverbot; Umfang;

  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2014 - 5 L 1372/13

    Zweiter Rettungsweg; dauerhafte Duldung; Störerauswahl

  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402

    Wiederherstellungsbegehren des Nachbarn bzgl. einer Zufahrt auf dem Grundstück

  • VGH Bayern, 26.01.1993 - 3 CE 93.79
  • VG Berlin, 25.07.2019 - 11 K 425.16

    Änderung der Parkordnung vor einem Grundstück

    Vor diesem Hintergrund mag grundsätzlich auch die Abwehr von Gefahren, die im Brandfall von parkenden Fahrzeugen ausgehen, weil sie einen effektiven Brandschutz durch die Feuerwehr behindern oder vereiteln, der "Erhaltung der öffentlichen Sicherheit" dienen und vom Tatbestand des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO umfasst sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016 - VG 11 K 90.16 -, juris, Rn. 37).

    Insbesondere besteht keine Verpflichtung, dem Bauherrn öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen, damit dieser die ihn treffenden brandschutzrechtlichen Anordnungen erfüllen kann (vgl. VG Gelsenkirchen, a.a.O., Rn. 38; so auch VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 22 ff.).

    Einen Rechtsanspruch gibt es aber weder auf Schaffung noch auf Beibehaltung einer bestimmten Parkordnung (in diese Richtung schon VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 32).

    Ausgehend hiervon besteht auch kein Anspruch unter dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs (zu dessen Inhalt und Grenzen siehe schon VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 30 f.).

  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 2 ZB 21.2098

    Widerrufsvorbehalt in einer Baugenehmigung

    Die Beklagte weist insoweit auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin (vgl. U.v. 12.12.2016 - 11 K 90.16 - juris; U.v. 25.7.2019 - 11 K 425.16 - juris) sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 10.8.2021 - 8 CE 21.1989 - juris) hin.

    Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin (vgl. U.v. 12.12.2016 - 11 K 90.16 - juris; U.v. 25.7.2019 - 11 K 425.16 - juris) beschäftigen sich ebenfalls mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen.

    Im anderen Verfahren stellte das Verwaltungsgericht Berlin (vgl. U.v. 12.12.2016 - 11 K 90.16 - juris) fest, dass dem Kläger kein Anspruch auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung (absolutes Halteverbot für eine Aufstellzone für die Feuerwehr) zustehe.

  • VG Berlin, 06.12.2021 - 1 K 190.20

    Klage auf Rückschnitt eines Baumes vor dem Grundstück

    Bei Einhaltung dieser äußersten Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor denjenigen Erschwernissen für den Zugang des Anliegergrundstücks, die sich aus dessen Lage gerade an einer Straße in einem geschäftlichen und verkehrlichen innerstädtischen Ballungsraum ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - 4 C 58.80, juris, Rn. 12 f.; vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016 - VG 11 K 90.16, juris, Rn. 30, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2018 - OVG 1 N 10.17, juris).

    Es lässt vielmehr in der Regel ein Heranfahrenkönnen durch Personen- und kleinere Versorgungsfahrzeuge genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1993 - BVerwG 8 C 33.91, juris, Rn. 13; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 11 K 90.16, a.a.O., Rn. 31, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2018 - OVG 1 N 10.17, a.a.O.).

  • VG München, 19.07.2021 - M 8 K 21.1170

    Widerrufsvorbehalt bei einer Baugenehmigung

    Die Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VG Berlin (U.v. 25.7.2019 - 11 K 425.16 - juris; U.v. 12.12.2016 - 11 K 90.16 - juris) kann daher für die vorliegende Fallgestaltung nicht zur Rechtfertigung der Annahme einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden, da in den dort zu entscheidenden Fällen jeweils straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich waren, um eine Anfahrbarkeit erstmals zu ermöglichen.
  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

    Vor diesem Hintergrund dient die Abwehr von Gefahren, die im Brandfall von parkenden Fahrzeugen ausgehen, weil sie einen effektiven Brandschutz durch die Feuerwehr behindern oder vereiteln, der "Erhaltung der öffentlichen Sicherheit" und ist damit vom Tatbestand des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO umfasst (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 11 K 90.16 -, Rn. 36 - 38, juris).
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